Impressumspflicht in der Schweiz
In der Schweiz gibt es bislang keine generelle Impressumspflicht für Websites, wie man sie beispielsweise in Deutschland als Anbieterkennzeichnung kennt. Ab April 2012 wird aber auch die Schweiz eine generelle Impressumspflicht für Websites, Webapplikationen, Blogs, sogenannte "Apps" und sonstige Online-Angebote im "elektronischen Geschäftsverkehr" (E-Commerce) einführen.
Heute vs. Morgen
Heute gilt lediglich für gedruckte Zeitungen und Zeitschriften eine ausdrückliche Impressumspflicht. Bei KMU’s und Grossunternehmen gehört es heute schon fast zum "Guten Ton" und man findet überall die Impressum – wie aber bereits oben erwähnt, sind diese keine Pflicht.
Lediglich die Firmen- und Namensgebrauchspflicht (Art. 954a OR) besteht.
Im Recht des unlauteren Wettbewerb sind irreführende Angaben untersagt, doch besteht keine ausdrückliche Verpflichtung zu Angaben über die eigene Identität (Art. 3 Buchst. b UWG).
Die Pflicht ab April 2012
Ab Frühling 2012 wird auch in der Schweiz eine generelle Impressumspflicht für Websites im "elektronischen Geschäftsverkehr" eingeführt. Hintergrund ist das revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG), das per 1. April 2012 in Kraft tritt und unter anderem eine Impressumspflicht einführt. Die Schweiz orientiert sich dabei an Art. 5 («Allgemeine Informationspflichten») der europäischen E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG).
Was aber muss nun wirklich rein?
Es sind "klare und vollständige Angaben über die Identität und die Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen" - Wozu ausdrücklich auch E-Mail-Adressen zählen.
Website-Anbieter im "elektronischen Geschäftsverkehr", die heute noch kein Impressum veröffentlichen, sollten ihre Websites so bald wie möglich mit einem vollständigen Impressum ergänzen. Online-Anbietern, die ab Frühling 2012 über kein Impressum auf ihrer Website verfügen, drohen zwar keine Abmahnungen wie sie in Deutschland berühmt-berüchtigt sind, doch finden die Strafbestimmungen des UWG Anwendung, die unter anderem die Möglichkeit von Geldstrafen vorsehen.
Kunden von DM Entwicklung & Design haben von Anfang an ein Impressum und müssen sich keine Sorgen darüber machen!
Quelle:
Blogbeitrag von "Lic. iur. HSG Martin Steiger, Rechtsanwalt" – Wurde durch DM Entwicklung & Design verkürzt. Der Originaltext kann unter diesem Link erreicht werden. Die Erlaubnis, Teilstücke des Originaltextes zu übernehmen wurde per E-Mail angefragt und bestätigt.






